Das Gesetz zu dem Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Vertrages vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbehinderter vom 27. April 1970 (BGBl. 1970 II S. 197, 292) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 2 werden die Wörter „Landesversorgungsämter und in Fällen der Berufsförderung die Hauptfürsorgestellen" durch die Wörter „Träger der Sozialen Entschädigung" ersetzt.
- 2.
- In Artikel 4 wird das Wort „Bundesversorgungsgesetz" durch die Wörter „Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.