Änderungen an Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 19.03.2022Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, § 5
Artikel 1 Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473)
 24.11.2021§ 5Artikel 20 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906)
 01.04.2021§ 5Artikel 6 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)
vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 335)
 01.01.2021Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 3, § 4, § 5, § 7
Artikel 9 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2855)
 29.05.2020Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 3, § 4, § 6 (neu), § 7 (neu), § 8 (neu), § 9 (neu)
Artikel 6 Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055)
 28.03.2020(Inkrafttreten)Artikel 10 Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 575)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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