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Artikel 10 - Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (ReHaKrBG k.a.Abk.)

G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Geltung ab 03.04.2021, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 10 Inkrafttreten


Artikel 10 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 3. April 2021 in Kraft. 2Artikel 7 tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.





 

Frühere Fassungen von Artikel 10 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.04.2021Artikel 15 Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
vom 30.03.2021 BGBl. I S. 448

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 ReHaKrBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ReHaKrBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 15 BestDaAAG Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... 3, Artikel 6 Nummer 2 und" gestrichen. 5. Artikel 9 wird aufgehoben. 6. Artikel 10 wird wie folgt gefasst: „Artikel 10 Inkrafttreten Dieses Gesetz ... Artikel 9 wird aufgehoben. 6. Artikel 10 wird wie folgt gefasst: „ Artikel 10 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 3. April 2021 in ...