Artikel 15 - Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 (BestDaAAG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität


Artikel 15 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. April 2021 ReHaKrBG Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3, Artikel 5, Artikel 6, Artikel 7, Artikel 8, Artikel 9, Artikel 10

Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 6 werden die Wörter „von Schriften" durch die Wörter „eines Inhalts" ersetzt.

b)
In Nummer 10 Buchstabe d werden die Wörter „von Schriften" durch die Wörter „eines Inhalts" ersetzt.

2.
Die Artikel 2, 3, 5 und 6 werden aufgehoben.

3.
In Artikel 7 Nummer 3 werden in § 3a Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b nach der Angabe „§ 184b" die Wörter „in Verbindung mit § 184d" gestrichen.

4.
In Artikel 8 werden die Wörter „Artikel 2 Nummer 2 und 3, Artikel 5 Nummer 2 und 3, Artikel 6 Nummer 2 und" gestrichen.

5.
Artikel 9 wird aufgehoben.

6.
Artikel 10 wird wie folgt gefasst:

Artikel 10 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 3. April 2021 in Kraft. Artikel 7 tritt am 1. Februar 2022 in Kraft."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 BestDaAAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BestDaAAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 NetzDGÄndG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 15 Nummer 3 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448 ), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 wird die Angabe ...
Artikel 3 NetzDGÄndG Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441), das durch Artikel 15 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448 ) geändert worden ist, wird ...

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
G. v. 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
Artikel 1 StGBuaÄndG 2021 Änderung des Strafgesetzbuches
... 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 15 Nummer 1 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448 ), wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed