Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)

Artikel 3 Änderung des eID-Karte-Gesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 7. April 2021 eIDKG § 25, mWv. 1. Juli 2021 § 6, § 12, § 14a (neu)

Das eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2744) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2021

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift zu Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 4 Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen".

b)
Vor der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt:

§ 14a Hoheitliche Berechtigungszertifikate".

2.
Dem § 6 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Für das elektronisch beantragte Neusetzen der Geheimnummer ist der Kartenhersteller zuständig."

3.
Dem § 12 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) eID-Karte-Behörden dürfen im Rahmen der Änderung der Anschrift auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes einen elektronischen Identitätsnachweis durchführen und hierzu ein hoheitliches Berechtigungszertifikat verwenden."

4.
Die Überschrift zu Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 4 Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen".

5.
Vor § 15 wird folgender § 14a eingefügt:

§ 14a Hoheitliche Berechtigungszertifikate

(1) eID-Karte-Behörden und der Kartenhersteller erhalten hoheitliche Berechtigungszertifikate. Umfang und Inhalt der in Satz 1 genannten hoheitlichen Berechtigungszertifikate bestimmen sich durch die aufgrund dieses Gesetzes den eID-Karte-Behörden und dem Kartenhersteller jeweils zugewiesenen Zuständigkeiten.

(2) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält hoheitliche Berechtigungszertifikate zur Qualitätssicherung anhand von Testausweisen."

Ende abweichendes Inkrafttreten


6.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 7 werden nach dem Wort „Anschrift" die Wörter „, einschließlich des Verfahrens der Änderung der Anschrift auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes," eingefügt.

b)
In Nummer 9 Buchstabe a werden nach dem Wort „Geheimnummer" die Wörter „, einschließlich des Verfahrens des Neusetzens der Geheimnummer durch den Kartenhersteller nach elektronisch gestelltem Antrag" eingefügt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 2. BMGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. BMGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 2. BMGÄndG Inkrafttreten
... Die Artikel 1, Artikel 2 Nummer 9, Artikel 3 Nummer 6 und Artikel 5 Nummer 21 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 ... am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 Nummer 1 und 2 sowie 4 bis 8, Artikel 3 Nummer 1 bis 5 und Artikel 4 treten am 1. Juli 2021 in Kraft. (3) Artikel 2 Nummer 3 tritt am 2. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
Artikel 9 RegMoG Änderung des eID-Karte-Gesetzes
... 19 des eID-Karte-Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Januar 2021 (BGBl. I S. 530 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 3 wird nach ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed