Artikel 11 - Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG k.a.Abk.)

G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 13.02.2023, abweichend siehe Artikel 12
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Artikel 11 Änderung des Versicherungsteuergesetzes


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 7. April 2021 VersStG 2021 § 8, § 12

Das Versicherungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1996 (BGBl. I S. 22), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2659) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.

2.
In § 12 Absatz 2 werden die Wörter „§ 5 Absatz 4" durch die Wörter „§ 5 Absatz 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 11 Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 7. VStÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. VStÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 7. VStÄndG Inkrafttreten (vom 29.10.2022)
... Artikel 5 Nummer 1 und 2 treten am 1. Januar 2022 in Kraft. (5) Die Artikel 10 und 11 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (6) Die Artikel 8 und 9 treten am 1. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Versicherungsteuergesetzes
B. v. 27.04.2021 BGBl. I S. 874
Bekanntmachung VersStGNB
... vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2659), 22. den am 7. April 2021 in Kraft getretenen Artikel 11 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 607 ...


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