Artikel 1 - Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 800 (Nr. 17); Geltung ab 01.05.2021

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Mai 2021 DTAGBefugAnO § 1, § 2, § 3

In § 1 Absatz 2, § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 7. Juni 2019 (BGBl. I S. 886) werden jeweils die Wörter „Civil Servant Matters" durch die Wörter „Sovereign Civil Servants Services" ersetzt.



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