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Synopse aller Änderungen der PTBBGebV am 01.06.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juni 2025 durch Artikel 1 der 2. PTBBGebVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PTBBGebV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

PTBBGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2025 geltenden Fassung
PTBBGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 90

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 3 Übergangsregelungen
(Text neue Fassung)

§ 3 Übergangsregelung
§ 4 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Stundensätze
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 3 Übergangsregelungen




§ 3 Übergangsregelung


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) 1 Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1, die vor dem 1. Oktober 2019 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, ist die bis einschließlich zum 30. September 2019 geltende Kostenverordnung zum Waffengesetz anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist. 2 Wurde die gebührenfähige Leistung in den Fällen des Satzes 1 nach dem 1. Oktober 2019 und vor dem 15. Juni 2021 vollständig erbracht, gilt Satz 1 entsprechend.

(2) 1 Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 15. Juni 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, ist diese Verordnung anzuwenden. 2 Wurde die gebührenfähige Leistung nach Abschnitt 4 der Anlage 1 in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis einschließlich 14. Juni 2021 beantragt oder begonnen und auch vollständig erbracht, ist diese Verordnung nur anzuwenden, wenn auf die nachträgliche Erhebung von Gebühren und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich hingewiesen wurde. 3 Andernfalls ist die bis einschließlich zum 30. September 2019 geltende Kostenverordnung zum Waffengesetz anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist.

(3) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 1,
2, 3, 5 und 6 der Anlage 1, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, sind die vor dem 1. Oktober 2021 geltenden gebührenrechtlichen Regelungen weiter anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist.



Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Anlage 1, die bis einschließlich 31. Mai 2025 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, sind die bis einschließlich 31. Mai 2025 geltenden gebührenrechtlichen Regelungen weiter anzuwenden, soweit nicht die Anwendung dieser Verordnung für den Gebührenschuldner günstiger ist.

(heute geltende Fassung) 

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis


Inhaltsübersicht

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Abschnitt 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Abschnitt 2 Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)

Abschnitt 3 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Abschnitt 4 Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)

Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung (FPackV)

Abschnitt 6 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)



Abschnitt 1
Mess-
und Eichgesetz (MessEG),
Mess-
und Eichverordnung (MessEV)

Abschnitt 2
Gewerbeordnung
(GewO),
Spielverordnung
(SpielV)

Abschnitt 3
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
(MPDG)

Abschnitt 4
Beschussgesetz
(BeschG),
Beschussverordnung
(BeschussV),
Waffengesetz
(WaffG)

Abschnitt 5
Fertigpackungsverordnung
(FPackV)

Abschnitt 6
Verordnung
über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)


Abschnitt 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

1 | Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2
MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

2 | Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein
passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit
Satz 1 Nummer 2 MessEV |

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2.1 | Grundgebühr pro Dosimeterbauart | 612 Euro

2.2 | Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) | 102 Euro



2.1 | Grundgebühr pro Dosimeterbauart | 639,00 Euro

2.2 | Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) | 106,50 Euro

Abschnitt 2 Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

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1 | Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbin-
dung mit
§ 33c GewO | Zeitgebühr
nach Anlage 2



1 | Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbindung
mit
§ 33c GewO | Zeitgebühr
nach Anlage 2

2 | Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch
dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV |

vorherige Änderung nächste Änderung

2.1 | Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 50 Stück | 750 Euro

2.2 | Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 500 Stück | 7.500 Euro

3 | Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Ab-
satz
1 SpielV |

3.1 | Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszei-
chens
pro Stück | 174 Euro



2.1 | Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen je 50 Stück | 1.000,00 Euro

2.2 | Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen je 500
Stück
| 10.000,00 Euro

3 | Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15
Absatz
1 SpielV |

3.1 | Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungs-
zeichens
pro Stück | 195,00 Euro

Abschnitt 3 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

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1 | Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Ab-
satz
4 Nummer 1 MPDG | Zeitgebühr
nach Anlage 2



1 | Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85
Absatz
4 Nummer 1 MPDG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

2 | Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und
Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

3 | Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und
Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

Abschnitt 4 Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

vorherige Änderung nächste Änderung

1 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung
einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Ge-
schosse
zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung
nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit
Anlage II Abbildung 10 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

2 | Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8
BeschG
| Zeitgebühr
nach Anlage 2

3 | Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Be-
schusspflicht
unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussappara-
ten
und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3
Satz
1 in Verbindung mit § 7 BeschG | Zeitgebühr
nach Anlage 2



1 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung
einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der
Geschosse
zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung
nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit
Anlage II Abbildung 10 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

2 | Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit §§ 7 und 8 BeschG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

3 | Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der
Beschusspflicht
unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schuss-
apparaten
und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20
Absatz
3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

4 | Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3
Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

vorherige Änderung nächste Änderung

5 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung
von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition
mit Reizstoffen,
Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3
Satz
1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4
BeschG und
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG | Zeitgebühr
nach Anlage 2



5 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung
von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit
Reizstoffen,
Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1
in
Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG
und
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

6 | Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4
BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

vorherige Änderung nächste Änderung

7 | Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen,
pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung
sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von
Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Be-
rechtigung
zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2



7 | Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen,
pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung
sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von
Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der
Berechtigung
zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

8 | Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

vorherige Änderung nächste Änderung

9 | Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reiz-
stoffe
sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV
und V BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2



9 | Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und
Reizstoffe
sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit Anlagen IV
und V BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

10 | Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

11 | Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

12 | Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

vorherige Änderung nächste Änderung

13 | Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erb-
waffen
nach § 20 Absatz 4 WaffG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

14 | Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG | 200 Euro



13 | Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für
Erbwaffen
nach § 20 Absatz 4 WaffG | Zeitgebühr
nach Anlage 2

14 | Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG | 215,00 Euro

Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung (FPackV)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

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1 | Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1
FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens
nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen
Stellen | 232 Euro



1 | Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1
FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens
nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen
Stellen | 260,00 Euro

Abschnitt 6 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)

Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr

vorherige Änderung nächste Änderung

1 | Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachver-
ständigen
Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV | Zeitgebühr
nach Anlage 2



1 | Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von
sachverständigen
Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV | Zeitgebühr
nach Anlage 2

(heute geltende Fassung) 

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Stundensätze


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Themenbereich
| Organisationseinheit | Stundensatz
in Euro


Themenbereich 1
Akustik,
Ultraschall, Beschleunigung | Geschwindigkeit | 160




Themen-
bereich
Nr.
| Themenbereich Name | Organisationseinheit | Stundensatz

1 | Akustik,
Ultraschall,
Beschleunigung
| Geschwindigkeit | 172 Euro

Schall

Akustik und Dynamik

vorherige Änderung nächste Änderung

Themenbereich 2
Durchfluss
| Gase | 167



2 | Durchfluss | Gase | 179 Euro

Flüssigkeiten

Wärme und Vakuum

vorherige Änderung nächste Änderung

Themenbereich 3
Elektrizität
und Magnetismus | Gleichstrom und Niederfrequenz | 186



3 | Elektrizität und Magnetismus | Gleichstrom und Niederfrequenz | 202 Euro

Hochfrequenz und Felder

Elektrische Energiemesstechnik

Quantenelektronik

Halbleiterphysik und Magnetismus

Elektrische Quantenmetrologie

vorherige Änderung nächste Änderung

Themenbereich 4
Ionisierende
Strahlung | Radioaktivität | 204



4 | Ionisierende Strahlung | Radioaktivität | 213 Euro

Dosimetrie für Strahlentherapie und Röntgendiagnostik

Strahlenschutzdosimetrie

Neutronenstrahlung

vorherige Änderung nächste Änderung

Strahlenwirkung

Themenbereich
5
Länge,
dimensionelle Metrologie | Bild- und Wellenoptik | 169



5 | Länge, dimensionelle
Metrologie
| Bild- und Wellenoptik | 189 Euro

Quantenoptik und Längeneinheit

Oberflächenmesstechnik

Dimensionelle Nanometrologie

Koordinatenmesstechnik

Interferometrie an Maßverkörperungen

vorherige Änderung nächste Änderung

Themenbereich 6
Masse
und abgeleitete Größen | Masse | 180



6 | Masse und abgeleitete
Größen
| Masse | 192 Euro

Festkörpermechanik

vorherige Änderung nächste Änderung

Themenbereich 7
Metrologie
in der Chemie | Allgemeine und Anorganische Chemie | 188



7 | Metrologie in der Chemie | Allgemeine und Anorganische Chemie | 204 Euro

Biochemie

Physikalische Chemie

Analytische Chemie der Gasphase

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Themenbereich 8
Metrologie
für die Medizin | Biomedizinische Magnetresonanz | 176



8 | Metrologie für die Medizin | Biomedizinische Magnetresonanz | 184 Euro

Biosignale

Biomedizinische Optik

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Themenbereich 9
Radiometrie
und Photometrie | Photometrie und Spektroradiometrie | 194



9 | Radiometrie und Photometrie | Photometrie und Spektroradiometrie | 197 Euro

Angewandte Radiometrie

Radiometrie mit Synchrotronstrahlung

Röntgenmesstechnik mit Synchrotronstrahlung

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Themenbereich 10
Thermometrie
| Detektorradiometrie und Strahlungsthermometrie | 176



10 | Thermometrie | Detektorradiometrie und Strahlungsthermometrie | 188 Euro

Temperatur

Kryosensorik

vorherige Änderung nächste Änderung

Themenbereich 11
Zeit
und Frequenz | Zeit und Frequenz | 156

Themenbereich 12
Metrologische Informationstechnik
| Mathematische Modellierung und Datenanalyse | 147



11 | Zeit und Frequenz | Zeit und Frequenz | 159 Euro

12
| Metrologische
Informationstechnik |
Mathematische Modellierung und Datenanalyse | 179 Euro

Metrologische Informationstechnik

vorherige Änderung nächste Änderung

Themenbereich 13
Physikalische Sicherheitstechnik,

Explosionsschutz | Explosionsschutz in der Energietechnik | 196



Metrologie für die digitale Transformation

Quantentechnologie-Kompetenzzentrum

13 | Physikalische
Sicherheitstechnik,

Explosionsschutz | Explosionsschutz in der Energietechnik | 227 Euro

Explosionsgeschützte Sensorik und Messtechnik

Grundlagen des Explosionsschutzes

vorherige Änderung

Themenbereich 14
Sonstige Leistungen
| Wissenschaftlicher Gerätebau und andere Organisa-
tionseinheiten ohne bzw. mit geringer bis mittlerer tech-
nischer
Ausstattung | 116



14 | Sonstige Nutzleistungen | Wissenschaftlicher Gerätebau und andere Organisa-
tionseinheiten ohne technische Ausstattung bzw. mit
geringer
bis mittlerer technischer Ausstattung | 130 Euro

Industrielles Messwesen

Gesetzliches Messwesen und Konformitätsbewertung