Artikel 2 - Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 StPO § 100j, § 100k

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 100j wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „die nach § 14 des Telemediengesetzes erhobenen Daten (§ 15a Absatz 1 Satz 1 des Telemediengesetzes)" durch die Wörter „Bestandsdaten gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (§ 22 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes)" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „nach § 14 Absatz 1 des Telemediengesetzes" durch die Wörter „als Bestandsdaten" und die Wörter „(§ 15b des Telemediengesetzes)" durch die Wörter „(§ 23 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes)" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 15a Absatz 1 Satz 3 und 4 des Telemediengesetzes" durch die Wörter „§ 22 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

2.
§ 100k wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 15 Absatz 1 des Telemediengesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 Nummer 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Telemediengesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 TTDSGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TTDSGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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