(1) Am 27. Juli 2021 treten in Kraft:
- 1.
- in Artikel 1 die §§ 2, 3, 6, 7, 8 und 12 Absatz 1 Nummer 1 und 4 sowie Absatz 2 und 3 des HNS-Gesetzes und
- 2.
- die Artikel 2, 5, 6, 7, 8 und 10. Artikel 9 tritt am 28. Juli 2021 in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das HNS-Übereinkommen 2010 vom 30. April 2010 (BGBl. 2021 II S. 670, 671) nach seinem Artikel 46 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens nach Satz 1 im Bundesgesetzblatt bekannt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung des Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
B. v. 16.12.2021 BGBl. I S. 5241
Berichtigung HNSGEGBer ... „Artikel VI" durch die Angabe „Artikel VII" zu ersetzen. 2. In Artikel 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind die Wörter „§§ 2, 3, 6, 7 und 12 Absatz 1 Nummer 1 und 4" durch die ...