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Frühere Fassungen von § 28 GAPDZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.02.2024Bekanntmachung zu § 8 Nummer 7 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
vom 06.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 36
aktuell vorher 08.12.2023Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
vom 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 343
aktuell vorher 09.09.2023Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
vom 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 238
aktuellvor 09.09.2023Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.