Artikel 2 - Verordnung zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes (PatRVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.02.2022 BGBl. I S. 171 (Nr. 5); Geltung ab 19.02.2022, abweichend siehe Artikel 5
|

Artikel 2 Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Februar 2022 ERVDPMAV § 3, mWv. 1. Juli 2022 § 2, § 3

Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 1. November 2013 (BGBl. I S. 3906), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2444) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2022

1.
§ 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 Buchstabe b wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 3 wird angefügt:

„3.
für internationale Anmeldungen in Verfahren nach Artikel III des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen vom 21. Juni 1976 (BGBl. 1976 II S. 649), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3490) geändert worden ist."

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Das Zertifikat, das der verwendeten elektronischen Signatur zugrunde liegt," durch die Wörter „Die elektronische Signatur" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2022

 
b)
Absatz 4 wird durch die folgenden Absätze 4 und 5 ersetzt:

„(4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können Anmeldungen nach dem Patentgesetz und internationale Anmeldungen nach Artikel III des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen beim Deutschen Patent- und Markenamt auch unter Verwendung der für diese Anmeldungen bestimmten Module des elektronischen Anmeldesystems des Europäischen Patentamts eingereicht werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt macht über die Internetseite www.dpma.de bekannt, wann diese Anmeldewege eröffnet und welche technischen Bedingungen für die Einreichung maßgeblich sind.

(5) Abweichend von den Absätzen 1 bis 4 können internationale Anmeldungen nach Artikel III des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen beim Deutschen Patent- und Markenamt auch unter Verwendung der für diese Anmeldungen bestimmten elektronischen Anmeldesysteme der Weltorganisation für geistiges Eigentum eingereicht werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt macht über die Internetseite www.dpma.de bekannt, wann diese Anmeldewege eröffnet und welche technischen Bedingungen für die Einreichung maßgeblich sind."

Ende abweichendes Inkrafttreten


Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PatRVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatRVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 PatRVuaÄndV Inkrafttreten
...  (2) Am 1. Juli 2022 treten in Kraft: 1. Artikel 1 Nummer 4 und 2. Artikel 2 Nummer 1 und 2 Buchstabe b ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed