Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2234 (Nr. 49); Geltung ab 14.12.2022
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2022 PlanSiG § 2, § 3, § 4, § 6, § 7

Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Satz 1, § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 2 wird jeweils die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

2.
§ 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „30. September 2027" durch die Angabe „30. September 2028" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2022.

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Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.

Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser



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