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Artikel 2 - 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)

Artikel 2 Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 SGB IV offen, mWv. 1. Januar 2027 offen

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2025

1.
In § 95 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Versorgungseinrichtung" die Wörter „oder einer gemeinsamen Einrichtung nach § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2027

2.
§ 95c Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „, das Bundesamt für Soziale Sicherung als Träger des Gesundheitsfonds oder eine Aufsichtsbehörde" werden gestrichen, das Wort „soll" wird durch das Wort „hat" ersetzt und nach dem Wort „Datenübertragung" wird das Wort „zu" eingefügt.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„In den Fällen der Übermittlung von Daten nach Satz 1 an das Bundesamt für Soziale Sicherung als Träger des Gesundheitsfonds oder eine Aufsichtsbehörde soll dies durch Datenübertragung erfolgen."

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 2 8. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 8. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 34 8. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten
... b und c Doppelbuchstabe bb, Nummer 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und dd, Nummer 39, 40 und 46, Artikel 2 Nummer 1 , Artikel 4, Artikel 6 Nummer 17, Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe b, Nummer 17, Artikel 7a, 21 und 28 ... (7a) Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. (8) Artikel 2 Nummer 2 und Artikel 5 Nummer 2a treten am 1. Januar 2027 in Kraft. (9) Artikel 7 Nummer 15 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 6 AuWeBFG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...