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Änderungen durch Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.02.2023Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
§ 249, § 249b
Baugesetzbuch (BauGB)
Artikel 5Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 4, § 5, § 6
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
 01.01.2023 (11.01.2023)Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 9a, § 35, § 249a (neu), § 249b (neu)
Baugesetzbuch (BauGB)
Artikel 3Synopse gesamt oder einzeln für
§ 14, § 25f (neu)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Artikel 4Anlage 5Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Artikel 6Synopse gesamt oder einzeln für
§ 37, § 48
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.