Eingangsformel - Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)

V. v. 20.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 85
Geltung ab 25.03.2023; FNA: 2030-8-4-3 Beamte

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Absatz 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 39 Absatz 6 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung, der durch Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b der Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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