§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die in
Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.
(2) Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des Abschnitts 3 auch für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung ... (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung - FrSaftErfrischGetrV)". 2. § 1 Absatz 3 wird aufgehoben. 3. In § 2 Absatz 8 werden die Wörter „über ... wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" durch die Wörter ... 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" ersetzt. b) ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
V. v. 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
Artikel 1 4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV ... Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung - FrSaftErfrischGetrTeeV)". 2. In § 1 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Diese Verordnung gilt ... bisherige § 11 wird § 13. 10. In Anlage 1 werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" durch die Wörter ... 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung ... und Erfrischungsgetränkeverordnung - FrSaftErfrischGetrV)". 2. Vor § 1 wird die Abschnittsüberschrift „Abschnitt 1 Anwendungsbereich" eingefügt. ... „Abschnitt 1 Anwendungsbereich" eingefügt. 3. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... 3 auch für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke." 4. Nach § 1 wird die Abschnittsüberschrift „Abschnitt 2 Fruchtsaft, einige ähnliche ... 13. Die Bezeichnung der Anlage 1 wird folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1, §§ 2 und 3 Absatz 1 bis 3)". 14. Folgende Anlage 8 wird ...
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