Artikel 12 - Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften (PAuswVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2023 2. FlGDV § 6

In § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186, 2189), die zuletzt durch Artikel 107 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 5 Satz 1, 2 und 4 der Passverordnung" durch die Wörter „§ 4 Satz 1, 2 und 4 der Passverordnung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 PAuswVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 7 PassAuswÄndV Änderung der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
... vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186, 2189), die zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 290 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 6 Absatz 2 Satz 1 ...


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