In
§ 1 Absatz 1 der Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung vom
28. Juni 2015 (BGBl. I S. 1132) wird das Wort „Familienpflichten" durch die Wörter „Familien- und Pflegeaufgaben" und die Angabe „§ 4 Absatz 1" durch die Wörter „§ 3 Absatz 6 und 7" ersetzt.