Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung (GefStoffVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Die Bundesregierung verordnet aufgrund

-
des § 18 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist,

-
des § 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 und Absatz 3, des § 19 Absatz 1, 2 und 3 Nummer 1, 8 bis 10 und des § 25 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3498, 3991), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 313) geändert worden ist:


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1)
Artikel 1 dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2668 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (ABl. L, 2023/2668, 30.11.2023; 2024/90312, 27.5.2024).



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