Artikel 4 - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (GeoBGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2025 UVPG § 65

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 282) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nach § 65 Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt:

 
„(3) Für Vorhaben, die in der Anlage 1 Nummer 19.7 oder 19.8 aufgeführt sind und die zugleich die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung von Wärmeleitungen betreffen, ist anstelle der Absätze 1 und 2 sowie anstelle der §§ 66 bis 69 der § 8 des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348, S. 2) anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 GeoBGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeoBGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG)
Artikel 1 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 84; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 6 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137
§ 5 WasserstoffBG Maßgabe für § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Vorhabenträger für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Infrastruktur-Zukunftsgesetz
G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 224
Artikel 12 InfraStZuG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung*
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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