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Artikel 3 - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (GeoBGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2026 37. BImSchV § 1, § 3, § 18, § 44
Die Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote vom 17. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 131) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt:
„§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen, mitverarbeiteten biogenen Ölen und biogenem Wasserstoff auf die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes." - 2.
- In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „oder nach § 37a Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" gestrichen.
- 3.
- In § 18 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „sowie nach Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4a" gestrichen.
- 4.
- In § 44 Absatz 4 wird die Angabe „sowie nach Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4a" gestrichen.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GeoBGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GeoBGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 GeoBGuaÄndG Inkrafttreten
... (2) Artikel 1 § 6 tritt am 22. Juni 2026 in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 3 treten am 1. Januar 2026 in ...
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