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Artikel 34 - Standortfördergesetz (StoFöG)

Artikel 34 Änderung der Gewerbeordnung


Artikel 34 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Februar 2026 GewO § 150, mWv. 10. Januar 2030 offen

Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 6) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 10.01.2030

1.
Nach § 34d Absatz 11 Satz 5 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Soweit Informationen öffentlich bekanntgemacht werden, sind diese auch über das zentrale europäische Zugangsportal nach der Verordnung (EU) 2023/2859 zugänglich zu machen. § 330a Absatz 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gilt entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
Nach § 150 Absatz 5 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt:

„Dies gilt auch für Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht."

 
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Zitierungen von Artikel 34 StoFöG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 34 StoFöG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StoFöG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel StoFöG *
... und Abwicklungsgesetzes), Artikel 33 (Änderung der Wirtschaftsprüferordnung), Artikel 34 (Änderung der Gewerbeordnung), Artikel 37 (Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes), ...
Artikel 64 StoFöG Inkrafttreten
... 18, 21 und 23 Nummer 2 bis 6, Artikel 32 Nummer 1 bis 4, 6 bis 8, 10 und 11, die Artikel 33 und 34 Nummer 1 , die Artikel 37, 42, 45, 49, 52, 56 Nummer 2 bis 5 und Artikel 57 treten am 10. Januar 2030 in ...