§ 10 Nichtgewährung von Zahlungen
Zahlungen für die einheitliche Betriebsprämie und die Umverteilungsprämie 2014 werden im Fall des Artikels 28 Absatz 1 Buchstabe b der
Verordnung (EG) Nr. 73/2009 nicht gewährt.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
V. v. 30.04.2014 BAnz AT 08.05.2014 V2
Artikel 1 1. InVeKoSVÄndV ... „und die Umverteilungsprämie 2014" angefügt. 5. In § 10 werden nach den Wörtern „die einheitliche Betriebsprämie" die Wörter ...
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 489
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung ... Gegebenheiten Rechnung zu tragen." 7. Im Abschnitt 3 werden folgende §§ 10 , 11 und 12 eingefügt: „§ 10 Nichtgewährung von Zahlungen ... Abschnitt 3 werden folgende §§ 10, 11 und 12 eingefügt: „§ 10 Nichtgewährung von Zahlungen „Zahlungen für die einheitliche ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
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