Die
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vom
12. März 2010 (BGBl. I S. 267), die zuletzt durch
Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 12. November 2021 (BGBl. I S. 4921) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 wird gestrichen.
- 2.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „stellt," durch die Angabe „stellt oder" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ist, oder" durch die Angabe „ist." ersetzt.
- c)
- Nummer 3 wird gestrichen.