§ 1 - Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaGSchäV)

§ 1 Schädigende Ereignisse


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Schädigende Ereignisse im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind:

1.
Zwangsaussiedlungen im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und

2.
Zersetzungsmaßnahmen im Sinne des § 1a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 3 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.

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Zitierungen von § 1 VwRehaGSchäV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VwRehaGSchäV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwRehaGSchäV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VwRehaGSchäV Gesundheitliche Schädigungen
... Belastungsstörungen. Liegt ein schädigendes Ereignis nach § 1 Nummer 2 vor, sind auch angst- oder furchtbezogene Störungen sowie somatische Belastungsstörungen ...


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