Artikel 8 - Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Mai 2026 AltvDV § 5, § 9

Die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „die Familienkassen" durch die Angabe „die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit" ersetzt.

b)
Absatz 2a wird gestrichen.

2.
§ 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt:

§ 9 Besondere Mitteilungspflicht der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit

Haben die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit der zentralen Stelle die Daten für die Gewährung der Kinderzulage übermittelt und wird für diesen gemeldeten Zeitraum das Kindergeld insgesamt zurückgefordert, so haben die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit dies der zentralen Stelle unverzüglich mitzuteilen."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 8 Altersvorsorgereformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 AltVRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltVRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 AltVRefG Weitere Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Altersvorsorge-Durchführungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed