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Artikel 4 - Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (VerpackDGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2030 VerpackDG offen, mWv. 0. Dezember 0000 offen, mWv. 12. Februar 2028 offen, mWv. 1. Januar 2027 offen

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz vom 13. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207) wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2030

1.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:

„(1) Endvertreibern ist die Bereitstellung im Bundesgebiet von leichten Kunststofftragetaschen, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware befüllt zu werden, verboten, soweit es sich nicht um sehr leichte Kunststofftragetaschen handelt. Hinsichtlich sehr leichter Kunststofftragetaschen ist Artikel 25 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang V Nummer 6 der Verordnung (EU) 2025/40 zu beachten."

b)
Absatz 3 wird gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 00.00.0000

2.
Die §§ 14 bis 16 werden gestrichen.

3.
Die §§ 17 und 18 werden gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2027

4.
In § 42 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „Getränkekartonverpackungen" durch die Angabe „Flüssigkeitskartons" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 12.02.2028

5.
In § 60 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Einweggetränkebechern" durch die Angabe „Einwegkunststoffgetränkebechern" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VerpackDGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackDGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 VerpackDGEG Inkrafttreten
...  Artikel 4 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an ... Artikel 4 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Beschluss 2009/292/EG durch den Delegierten Rechtsakt der ... nukleare Sicherheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (3) Artikel 4 Nummer 3 tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Beschluss 2001/171/EG durch den Delegierten Rechtsakt der ... nukleare Sicherheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (4) Artikel 4 Nummer 4 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. (5) Artikel 4 Nummer 5 tritt am 12. Februar 2028 in ... bekannt. (4) Artikel 4 Nummer 4 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. (5) Artikel 4 Nummer 5 tritt am 12. Februar 2028 in Kraft. (6) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. ...