Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)

neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.08.1983; FNA: 2212-2 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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§ 1 Grundsatz
Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung
§ 2 Ausbildungsstätten
§ 3 Fernunterricht
§ 4 Ausbildung im Inland
§ 5 Ausbildung im Ausland
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
§ 6a (aufgehoben)
§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
Abschnitt II Persönliche Voraussetzungen
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Alter
Abschnitt III Leistungen
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12 Bedarf für Schüler
§ 12a (aufgehoben)
§ 13 Bedarf für Studierende
§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14 Bedarf für Praktikanten
§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
§ 15 Förderungsdauer
§ 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
§ 17 Förderungsarten
§ 18 Darlehensbedingungen
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b Teilerlaß des Darlehens
§ 18c Bankdarlehen
§ 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 19 Aufrechnung
§ 20 Rückzahlungspflicht
Abschnitt IV Einkommensanrechnung
§ 21 Einkommensbegriff
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 25a (aufgehoben)
§ 25b (aufgehoben)
Abschnitt V Vermögensanrechnung
§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27 Vermögensbegriff
§ 28 Wertbestimmung des Vermögens
§ 29 Freibeträge vom Vermögen
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
§§ 31 bis 34 (aufgehoben)
Abschnitt VI
§ 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
Abschnitt VII Vorausleistung und Anspruchsübergang
§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen
Abschnitt VIII Organisation
§ 39 Auftragsverwaltung
§ 40 Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 42 (aufgehoben)
§ 43 (aufgehoben)
§ 44 Beirat für Ausbildungsförderung
Abschnitt IX Verfahren
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46 Antrag
§ 47 Auskunftspflichten
§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50 Bescheid
§ 51 Zahlweise
§ 52 (aufgehoben)
§ 53 Änderung des Bescheides
§ 54 Rechtsweg
§ 55 Statistik
Abschnitt X
§ 56 Aufbringung der Mittel
Abschnitt XI Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 57 (aufgehoben)
§ 58 Ordnungswidrigkeiten
§ 59 Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen
§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§ 61 Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung
§ 62 (aufgehoben)
§ 63 (aufgehoben)
§ 64 (aufgehoben)
§ 65 Weitergeltende Vorschriften
§ 66 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung
§ 66b Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
§ 67 (aufgehoben)
§ 68 (Inkrafttreten)


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