Anlage 3 - Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV k.a.Abk.)

Anlage 3 (zu § 6 Abs. 3) Höchstgehalte für Rückstände durch die Behandlung natürlicher Mineralwässer und Quellwässer mit ozonangereicherter Luft


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Rückstände der Behandlung Höchstgehalte
µg/l
Gelöstes Ozon 50
Bromate3
Bromoforme1


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Zitierungen von Anlage 3 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 Min/TafelWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Min/TafelWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 Min/TafelWV Herstellungsverfahren (vom 30.10.2014)
... nicht zur Bildung von Rückständen führt, die die Höchstgehalte nach Anlage 3 überschreiten oder ein gesundheitliches Risiko darstellen können; 3. der ...


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