§ 2a - Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)

Artikel 7 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1310, 1322; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 860-6-20 Sozialgesetzbuch
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§ 2a Kostenstruktur


§ 2a hat 3 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

1Ein Altersvorsorgevertrag oder ein Basisrentenvertrag darf ausschließlich die nachfolgend genannten Kostenarten vorsehen:

1.
Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten nebeneinander in den folgenden Formen:

a)
als jährlich oder monatlich anfallende Kosten in Euro;

b)
als Prozentsatz des gebildeten Kapitals;

c)
als Prozentsatz der vereinbarten Bausparsumme oder des vereinbarten Darlehensbetrags;

d)
als Prozentsatz der eingezahlten oder vereinbarten Beiträge oder Tilgungsleistungen;

e)
als Prozentsatz des Stands des Wohnförderkontos;

f)
ab Beginn der Auszahlungsphase als Prozentsatz der gezahlten Leistung;

2.
folgende anlassbezogene Kosten:

a)
für eine Vertragskündigung mit Vertragswechsel oder Auszahlung;

b)
für eine Verwendung des gebildeten Kapitals im Sinne des § 92a des Einkommensteuergesetzes;

c)
für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich des Vertragspartners.

2Von Satz 1 bleiben unberührt

1.
gesetzliche Schadenersatzansprüche,

2.
bei Altersvorsorgeverträgen in Form eines Darlehens und bei Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 die Kosten und die Gebühren nach § 16 Absatz 4 der Preisangabenverordnung sowie

3.
Steuern, die der Anbieter für den Anleger einzubehalten und abzuführen hat.

3§ 125 des Investmentgesetzes ist für Altersvorsorgeverträge nicht anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze G. v. 25. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 294 m.W.v. 7. November 2023

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Frühere Fassungen von § 2a AltZertG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.11.2023Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
vom 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
aktuell vorher 15.12.2018Artikel 16 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
aktuell vorher 01.07.2013Artikel 2 Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)
vom 24.06.2013 BGBl. I S. 1667
aktuellvor 01.07.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2a AltZertG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a AltZertG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltZertG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AltZertG Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag (vom 26.06.2021)
... des Altersvorsorgevertrages dem Absatz 1, 1a oder beiden Absätzen sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht. Eine ... des Vertrages mit den Anforderungen des Absatzes 1 oder 1a oder beiden sowie des § 2a fest. (4) (weggefallen) (5) Gebildetes Kapital im Sinne dieses ... sie nicht in diesem Gesetz vorgesehen sind, sind nicht zulässig. In Bezug auf § 2a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nur das für die Leistungserbringung unwiderruflich zugeteilte Kapital zu ...
§ 2 AltZertG Begriffsbestimmungen zum Basisrentenvertrag (vom 01.01.2016)
... die Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrages dem Absatz 1 oder dem Absatz 1a sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des § 2 Abs. 2 entspricht. Eine ... des Vertrages mit den Anforderungen des Absatzes 1 oder des Absatzes 1a sowie dem § 2a  ...
§ 5 AltZertG Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (vom 01.07.2013)
... des Altersvorsorgevertrags dem § 1 Absatz 1, 1a oder beiden Absätzen sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des § 1 Absatz 2 ...
§ 5a AltZertG Zertifizierung von Basisrentenverträgen (vom 01.07.2013)
... Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrags dem § 2 Absatz 1 oder Absatz 1a sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des § 2 Absatz 2 ...
§ 7 AltZertG Informationspflichten im Produktinformationsblatt (vom 07.11.2023)
... und des Gesamtdarlehensbetrags; 9. eine Aufstellung der Kosten nach § 2a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f sowie § 2a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, getrennt für jeden Gliederungspunkt; ... 9. eine Aufstellung der Kosten nach § 2a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f sowie § 2a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c , getrennt für jeden Gliederungspunkt; soweit die Angaben zu § 2a Satz 1 Nummer 1 ... Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, getrennt für jeden Gliederungspunkt; soweit die Angaben zu § 2a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f noch nicht feststehen, muss ein Hinweis hierauf erfolgen. Auf Kosten nach § 2a Satz ... 1 Buchstabe f noch nicht feststehen, muss ein Hinweis hierauf erfolgen. Auf Kosten nach § 2a Satz 2 , die vertragstypisch sind, muss hingewiesen werden. Kosten nach § 2a Satz 1, die im ... nach § 2a Satz 2, die vertragstypisch sind, muss hingewiesen werden. Kosten nach § 2a Satz 1 , die im individuellen Produktinformationsblatt nicht ausgewiesen sind oder auf die nicht ...
§ 7b AltZertG Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags (vom 01.01.2020)
... Leistungen sowie 2. die in der Auszahlungsphase anfallenden Kosten; Kosten nach § 2a Satz 1 , die im Rahmen dieser Information nicht ausgewiesen sind oder auf die nicht hingewiesen wurde, ...
§ 7c AltZertG Kostenänderung (vom 15.12.2018)
... sind, nach Maßgabe der Sätze 2 bis 7 anzuzeigen; nicht angezeigte Kosten nach § 2a Satz 1 sind vom Vertragspartner nicht geschuldet. Die Anzeige einer Kostenänderung hat mit ...
§ 12 AltZertG Gebühren (vom 01.07.2013)
... des § 1 Absatz 1 oder Absatz 1a oder des § 2 Absatz 1 oder Absatz 1a sowie des § 2a von dem zertifizierten Muster in Reihenfolge und Inhalt nicht abweicht und 2. der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)
V. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1413; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4921
§ 16 AltvPIBV Berechnungen für die Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags (vom 01.01.2017)
... nach § 7b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes eine Aufstellung der Kosten nach § 2a des Gesetzes getrennt für jeden Gliederungspunkt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 14 BetrRSG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... b) In Absatz 3 Satz 2 werden vor dem Wort „fest" die Wörter „sowie des § 2a " eingefügt. 2. In § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird jeweils die Angabe ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Artikel 5 GWBuaÄndG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
...  § 2a Satz 2 Nummer 2 und § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 15 StRAnpG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... b) Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „In Bezug auf § 2a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nur das für die Leistungserbringung unwiderruflich zugeteilte ...

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 16 UStIntG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2a Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Von Satz 1 bleiben unberührt  ... folgt gefasst: „2. die in der Auszahlungsphase anfallenden Kosten; Kosten nach § 2a Satz 1 , die im Rahmen dieser Information nicht ausgewiesen sind oder auf die nicht hingewiesen wurde, ... sind, nach Maßgabe der Sätze 2 bis 7 anzuzeigen; nicht angezeigte Kosten nach § 2a Satz 1 sind vom Vertragspartner nicht geschuldet. Die Anzeige einer Kostenänderung hat mit einer ...
Artikel 17 UStIntG Weitere Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... worden ist, wird wie folgt gefasst: „9. eine Aufstellung der Kosten nach § 2a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f sowie § 2a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, getrennt für jeden Gliederungspunkt; ... „9. eine Aufstellung der Kosten nach § 2a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f sowie § 2a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c , getrennt für jeden Gliederungspunkt; soweit die Angaben zu § 2a Satz 1 Nummer 1 ... Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, getrennt für jeden Gliederungspunkt; soweit die Angaben zu § 2a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f noch nicht feststehen, muss ein Hinweis hierauf erfolgen. Auf Kosten nach § 2a Satz 2, die ... 1 Nummer 1 Buchstabe f noch nicht feststehen, muss ein Hinweis hierauf erfolgen. Auf Kosten nach § 2a Satz 2 , die vertragstypisch sind, muss hingewiesen werden. Kosten nach § 2a Satz 1, die im ... Auf Kosten nach § 2a Satz 2, die vertragstypisch sind, muss hingewiesen werden. Kosten nach § 2a Satz 1 , die im individuellen Produktinformationsblatt nicht ausgewiesen sind oder auf die nicht ...


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