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§ 3 - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)

V. v. 15.07.1975 BGBl. I S. 1906; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
Geltung ab 19.07.1975; FNA: 610-10-4 Allgemeines Steuerrecht
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§ 3 Anerkennungsurkunde



Die Anerkennungsurkunde (§ 17 des Gesetzes) enthält

1.
die Bezeichnung der anerkennenden Behörde,

2.
Ort und Datum der Anerkennung,

3.
Namen und Sitz des Vereins,

4.
die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein,

5.
Dienstsiegel und

6.
Unterschrift.

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Zitierungen von § 3 DVLStHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 DVLStHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DVLStHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
Artikel 2 9. StBerRÄndG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
... Satzung enthaltenen Regelungen über die Erhebung von Beiträgen." 3. In § 3 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 17 des Gesetzes" durch die Angabe ...