Anlage 2 - Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)

Artikel 1 V. v. 18.04.2000 BGBl. I S. 572; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Geltung ab 01.05.2000; FNA: 9501-53 Verkehrsordnung
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Anlage 2 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2) Abnahmeprotokoll gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung für Sportboote


Anlage 2 hat 4 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

Abnahmeprotokoll Seite 1 (BGBl. I 2002 S. 4583)

Abnahmeprotokoll Seite 2 (BGBl. I 2002 S. 4584)

Abnahmeprotokoll Seite 3 (BGBl. I 2002 S. 4585)

Abnahmeprotokoll Seite 4 (BGBl. I 2002 S. 4586)

Abnahmeprotokoll Seite 5 (BGBl. I 2002 S. 4587)


in Abschnitt II Nummer 4 wird das Wort „Handfeuerlöscher" durch die Wörter „tragbare Feuerlöscher" ersetzt.
in Abschnitt II Nummer 5.9 wird das Wort „Verbandskasten" durch das Wort „Verbandkasten" ersetzt.

in der Fußnote 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

in der Fußnote 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

In der Anlage 2 werden in der Fußnote 1 die Wörter „den Wasser- und Schifffahrtsämtern" durch die Wörter „den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern" ersetzt.


Text in der Fassung des Artikels 43 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1257, 1728 m.W.v. 4. Juni 2016

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Frühere Fassungen von Anlage 2 BinSch-SportbootVermV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 43 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 537 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 504 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuell vorher 01.04.2006Artikel 12 Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
vom 20.01.2006 BGBl. I S. 220
aktuellvor 01.04.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 BinSch-SportbootVermV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BinSch-SportbootVermV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSch-SportbootVermV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BinSch-SportbootVermV Nachweis über die Fahrtauglichkeit (vom 04.06.2016)
... Stelle zertifizierten Boots- und Yachtsachverständigen mit dem Inhalt der Anlage 2 oder 3. eine gültige Konformitätserklärung nach dem Muster des Anhangs ...
Anlage 2 BinSch-SportbootVermV (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2) Abnahmeprotokoll gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung für Sportboote (vom 04.06.2016)
... die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt. In der Anlage 2 werden in der Fußnote 1 die Wörter „den Wasser- und Schifffahrtsämtern" ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 504 9. ZustAnpV Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
...  In der Fußnote 1 der Anlage 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 572), die ...

Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220
Artikel 12 6. SchiffPolÄndV Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
... „1. Mai 2007" durch die Angabe „1. Mai 2009" ersetzt. 5. Anlage 2 Abschnitt II wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 43 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
... und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt. 4. In der Anlage 2 werden in der Fußnote 1 die Wörter „den Wasser- und Schifffahrtsämtern" ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 537 10. ZustAnpV Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
...  In § 4 Absatz 5 Satz 1 sowie in der Anlage 2 Fußnote 1 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I ...


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