Änderung Anhang 1 BinSch-SportbootVermV vom 01.02.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anhang 1 BinSch-SportbootVermV, alle Änderungen durch § 38 BinSchStrEV am 1. Februar 2012 und Änderungshistorie der BinSch-SportbootVermV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anhang 1 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.02.2012 geltenden Fassung
Anhang 1 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.02.2012 geltenden Fassung
durch § 38 Abs. 3 V. v. 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anhang 1 (zu Anlage 6) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften


Bezeichnung der Fahrrinne

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Bezeichnung der Fahrrinne (BGBl. I 2003 S. 2534)


Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen

Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen (BGBl. I 2003 S. 2534)


(Text neue Fassung)

Betonnung Bezeichnung der Fahrrinne (BGBl. I 2012 S. 31)


Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße

Betonnung Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen (BGBl. I 2012 S. 31)


Betonnung Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen (BGBl. I 2012 S. 32)


Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen

vorherige Änderung nächste Änderung

Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen (BGBl. I 2003 S. 2534)




Betonnung Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen (BGBl. I 2012 S. 32)


Wichtige Verkehrszeichen

1. Verbot der Durchfahrt

Verbot der Durchfahrt (BGBl. I 2003 S. 2534)


2. Beschränkte Fahrverbote

Beschränkte Fahrverbote (BGBl. I 2003 S. 2535)


3. Verhalten während der Fahrt

vorherige Änderung

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2536)




Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535, 2012 I 32)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2536)


4. Verhalten beim Stilliegen

Verhalten beim Stilliegen (BGBl. I 2003 S. 2536)


5. Schleusenein- und -ausfahrt

Schleusenein- und -ausfahrt (BGBl. I 2003 S. 2536)


Wichtige Schallsignale

Wichtige Schallsignale (BGBl. I 2003 S. 2537)


Merke: Fahrzeuge mit blauem Funkellicht haben immer Vorrang

Ausweichregeln

Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord -

- Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen

- Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten

- Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs:
Begegnung Backbord - Backbord

- Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs:
das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen



(heute geltende Fassung) 



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