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Anhang 1 - Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)

Artikel 1 V. v. 18.04.2000 BGBl. I S. 572; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Geltung ab 01.05.2000; FNA: 9501-53 Verkehrsordnung
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Anhang 1 (zu Anlage 6) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften



Bezeichnung der Fahrrinne


Betonnung Bezeichnung der Fahrrinne (BGBl. I 2012 S. 31)


Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße


Betonnung Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen (BGBl. I 2012 S. 31)


Betonnung Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen (BGBl. I 2012 S. 32)


Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen


 
 
Betonnung Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen (BGBl. I 2012 S. 32)


Wichtige Verkehrszeichen


1. Verbot der Durchfahrt


Verbot der Durchfahrt (BGBl. I 2003 S. 2534)


2. Beschränkte Fahrverbote


Beschränkte Fahrverbote (BGBl. I 2003 S. 2535)


3. Verhalten während der Fahrt


Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2535, 2012 I 32)

Verhalten während der Fahrt (BGBl. I 2003 S. 2536)


4. Verhalten beim Stilliegen


Verhalten beim Stilliegen (BGBl. I 2003 S. 2536)


5. Schleusenein- und -ausfahrt


Schleusenein- und -ausfahrt (BGBl. I 2003 S. 2536)


Wichtige Schallsignale


Wichtige Schallsignale (BGBl. I 2003 S. 2537)


Merke: Fahrzeuge mit blauem Funkellicht haben immer Vorrang


Ausweichregeln


Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord -

-
Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen

-
Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten

-
Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs:
Begegnung Backbord - Backbord

-
Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs:
das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen





 

Frühere Fassungen von Anhang 1 BinSch-SportbootVermV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2012§ 38 Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)
vom 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2
aktuell vorher 28.04.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
vom 21.04.2009 BGBl. I S. 888
aktuellvor 28.04.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anhang 1 BinSch-SportbootVermV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 1 BinSch-SportbootVermV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSch-SportbootVermV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 888
Artikel 1 2. BinSch-SportbootVermVÄndV
... „Anlage 5 oder 6" durch die Angabe „Anlage 5" und b) in Anhang 1 und 2 jeweils die Angabe „(zu Anlage 7)" durch die Angabe „(zu Anlage 6)" ...