§ 32 Meldeversäumnisse
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1Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Bürgergeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach
§ 20 maßgebenden Regelbedarfs.
2Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
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interne Verweise§ 31a SGB II Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (vom 28.03.2024) ... nach § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Dritten Buches die Rechtsfolgen des § 32 . (2) Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll auf Verlangen der ... Leistungsberechtigten wiederholt ihre Pflichten oder versäumen wiederholt Meldetermine nach § 32 , soll die Anhörung persönlich erfolgen. (3) Eine Leistungsminderung erfolgt ... bei wiederholten Pflichtverletzungen oder wiederholten Meldeversäumnissen nach § 32 sind auf insgesamt 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1150; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 14 EGRBEG Inkrafttreten ... 17, 18 Buchstabe c und d, Nummer 19 bis 30a, Nummer 31 (§§ 22a, 22b, 22c, 25 bis 27, 31 bis 35), Nummer 32 (§§ 36a, 38 bis 44), Nummer 33 bis 44, Nummer 45 bis 55, Artikel 3 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBeschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 1a BeschCG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. In der Inhaltsübersicht wird in den Angaben zu den §§ 31 und 32 jeweils das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt. ... durch das Wort „Minderung" ersetzt. 3. In der Überschrift zu § 32 wird das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ...
Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... nach § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Dritten Buches die Rechtsfolgen des § 32 . (2) Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll auf Verlangen der ... Leistungsberechtigten wiederholt ihre Pflichten oder versäumen wiederholt Meldetermine nach § 32 , soll die Anhörung persönlich erfolgen. (3) Eine Leistungsminderung erfolgt ... bei wiederholten Pflichtverletzungen oder wiederholten Meldeversäumnissen nach § 32 sind auf insgesamt 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Die sich ... Ablauf dieses Monats." c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 35. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ...
Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 19.06.2022 BGBl. I S. 921
Artikel 1 11. SGBIIÄndG ... (1) § 31a ist bis zum Ablauf des 1. Juli 2023 nicht anzuwenden. (2) § 32 ist bis zum Ablauf des 1. Juli 2023 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Leistungen erst nach ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... bei Pflichtverletzungen § 31b Beginn und Dauer der Minderung § 32 Meldeversäumnisse Unterabschnitt 6 Verpflichtungen Anderer § ... Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches. § 32 Meldeversäumnisse (1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung ...
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
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