Änderung § 14 SportbootFüV-Bin vom 01.04.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 14 SportbootFüV-Bin, alle Änderungen durch Artikel 11 6. SchiffPolÄndV am 1. April 2006 und Änderungshistorie der SportbootFüV-Bin

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 14 SportbootFüV-Bin a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2006 geltenden Fassung
§ 14 SportbootFüV-Bin n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 11 V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 14


(Text neue Fassung)

§ 14 Übergangsregelung


vorherige Änderung

(weggefallen)



Bis zum 31. März 2007 dürfen für den Sportbootführerschein-Binnen noch Vordrucke nach dem am 31. März 2006 geltenden Muster weiterverwendet werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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