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§ 13s - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.04.2000 BGBl. I S. 337; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 13s Verwendung von hölzernem Verpackungsmaterial



Ist es für die Einfuhr von hölzernem Verpackungsmaterial in ein Drittland Voraussetzung, dass das hölzerne Verpackungsmaterial nach den Vorschriften des in § 13p Absatz 1 Nummer 1 genannten Standards behandelt und gekennzeichnet ist, darf derjenige, der Waren in dieses Drittland senden will und dabei hölzernes Verpackungsmaterial verwendet, nur hölzernes Verpackungsmaterial verwenden, das nach § 13q Absatz 1 gekennzeichnet ist.



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Frühere Fassungen von § 13s Pflanzenbeschauverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.07.2013Artikel 4 Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
vom 27.06.2013 BGBl. I S. 1953

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13s Pflanzenbeschauverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13s PflBeschauV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBeschauV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 PflBeschauV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.11.2017)
... 13q Absatz 1 Satz 2 eine aus Holz hergestellte Verpackung kennzeichnet, 15a. entgegen § 13s hölzernes Verpackungsmaterial verwendet oder 16. entgegen § 14a Absatz 4 Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Artikel 4 PflSchRNeuOV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
... Gründen nicht möglich ist." 11. Nach § 13r wird folgender § 13s eingefügt: „§ 13s Verwendung von hölzernem Verpackungsmaterial ... 11. Nach § 13r wird folgender § 13s eingefügt: „§ 13s Verwendung von hölzernem Verpackungsmaterial Ist es für die Einfuhr von ... der Nummer 15 wird folgende Nummer 15a eingefügt: „15a. entgegen § 13s hölzernes Verpackungsmaterial verwendet ...