Anlage 5 (zu § 13q) Kennzeichnung für behandeltes Holz nach § 13q
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interne Verweise§ 13q PflBeschauV Kennzeichnung (vom 06.07.2013) ... Erteilung der Genehmigung. (2) Die Kennzeichnung muss entsprechend dem Muster in Anlage 5 erfolgen und folgende Angaben enthalten: 1. die Angabe „DE", 2. ... sein. Diese Linie darf unterbrochen sein. Abweichend von dem Muster in Anlage 5 können die Angaben nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 in zwei oder drei Zeilen aufgebracht werden, ... räumlichen Gründen nicht möglich ist. Abweichend von dem Muster in Anlage 5 kann die Angabe nach Absatz 2 Nummer 4 in der gleichen Zeile wie die Angaben nach Absatz 2 Nummer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2927
Artikel 1 9. PflSchRÄndV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung ... der Genehmigung. (2) Die Kennzeichnung muss entsprechend dem Muster in Anlage 5 erfolgen und folgende Angaben enthalten: 1. die Angabe „DE", 2. ... eine Linie getrennt sein. Diese Linie darf unterbrochen sein. Abweichend von dem Muster in Anlage 5 kann die Angabe nach Absatz 1 Nummer 1 in einer anderen Zeile als die Angaben nach Absatz 1 Nummer ... Zeile aus räumlichen Gründen nicht möglich ist. Abweichend von dem Muster in Anlage 5 kann die Angabe nach Absatz 1 Nummer 4 in der gleichen Zeile wie die Angaben nach Absatz 1 Nummer ... 2 Satz 2 oder 4 oder § 13g Absatz 1 oder Absatz 2 zuwiderhandelt." 28. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 (zu § 13q) Kennzeichnung für ... 2 zuwiderhandelt." 28. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 (zu § 13q) Kennzeichnung für behandeltes Holz nach § 13q ...
Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
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