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§ 20 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)

Artikel 1 V. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 2162; aufgehoben durch § 69 V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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§ 20 Prüfungsfächer



Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer

1.
Anatomie,

2.
Histologie und Embryologie,

3.
Physiologie,

4.
Physiologische Chemie (Biochemie) und

5.
Tierzucht und Genetik.

Die Prüfungen sollen innerhalb von sechs Wochen abgelegt werden.



 

Zitierungen von § 20 TAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 TAppO Nachweise
... studiert hat, 2. nach Bestehen der Tierärztlichen Vorprüfung (§ 20 ) an den Seminaren und Übungen in a) Allgemeiner Pathologie, b) ...