Wer sich für die Zulassung zur Prüfung bewirbt, hat nachzuweisen, dass er
- 1.
- die Tierärztliche Vorprüfung bestanden und danach mindestens eineinhalb Studienjahre Veterinärmedizin studiert hat,
- 2.
- nach Bestehen der Tierärztlichen Vorprüfung (§ 20) an den Seminaren und Übungen in
- a)
- Allgemeiner Pathologie,
- b)
- Bakteriologie und Mykologie,
- c)
- Virologie,
- d)
- Parasitologie,
- e)
- Tierernährung und
- f)
- Immunologie
regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat,
- 3.
- ein Praktikum nach § 54 Abs. 1 oder eine andere vergleichbare von der Universität anerkannte Ersatzausbildung absolviert hat und
- 4.
- mindestens 42 Stunden an Wahlpflichtveranstaltungen in Fächern des § 27 teilgenommen hat.