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Anlage 1 - Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppO)

Artikel 1 V. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 2162; aufgehoben durch § 69 V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1827
Geltung ab 01.08.2000; FNA: 7830-1-5 Organisation und Aufbau
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 bis 3) Fachgebiete und Gesamtstundenzahl *)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

1.Physik56 Std.
2.Chemie126 Std.
3.Zoologie70 Std.
4.Botanik einschließlich Futter-,
Gift- und Heilpflanzenkunde
70 Std.
5.Biometrie28 Std.
6.Berufsfelderkundung (medizinische
Terminologie, Geschichte der
Veterinärmedizin, Berufskunde)
42 Std.
7.Anatomie224 Std.
8.Histologie und Embryologie98 Std.
9.Ethologie28 Std.
10.Landwirtschaftslehre28 Std.
11.Tierhaltung und Tierhygiene56 Std.
12.Allgemeine Radiologie einschließlich
Strahlenphysik
42 Std.
13.Physiologie; physiologische Chemie
(Biochemie)
280 Std.
14.Futtermittelkunde42 Std.
15.Tierzucht und Genetik einschließlich
Rassenlehre und Tierbeurteilung
84 Std.
16.Klinische Propädeutik98 Std.
17.Tierschutz56 Std.
18.Labortierkunde14 Std.
19.Tierernährung56 Std.
20.Tierärztliches Berufs- und
Standesrecht
28 Std.
21.Geflügelkrankheiten28 Std.
22.Pharmakologie und Toxikologie
einschließlich klinischer
Pharmakologie; Arznei- und
Betäubungsmittelrecht,
Arzneiverordnungs- und
-anfertigungslehre,
Rückstandsbeurteilung
126 Std.
23.Bakteriologie und Mykologie,
Virologie, Parasitologie,
Immunologie
224 Std.
24.Krankheiten der Reptilien,
Amphibien, Fische sowie der
Bienen
28 Std.
25.Tierseuchenbekämpfung42 Std.
26.Allgemeine Pathologie, Spezielle
pathologische Anatomie und
Histologie einschließlich
Obduktionen
182 Std.
27.Innere Medizin einschließlich
Laboratoriumsdiagnostik,
Diätetik
126 Std.
28.Physiologie und Pathologie der
Fortpflanzung einschließlich
Neugeborenen- und Euterkrankheiten
126 Std.
29.Chirurgie einschließlich Operations-
und Betäubungslehre, Augenkrankheiten,
Huf- und Klauenkrankheiten, klinische
Radiologie
126 Std.
30.Bestandsbetreuung und Ambulatorik42 Std.
31.Lebensmittelkunde einschließlich
Technologie und Qualitätssicherung,
Lebensmittelmikrobiologie,
Lebensmittelrecht und Untersuchung
von Lebensmitteln; Milchkunde und
-hygiene einschließlich Technologie
und Qualitätssicherung,
Mikrobiologie der Milch und
Milchuntersuchungen; Fleisch- und
Geflügelfleischhygiene
einschließlich Technologie und
Qualitätssicherung
196 Std.
32.Klinische Ausbildung in den
Fächern Nummern 21, 27, 28 und 29
518 Std.
33.Querschnittsfach Klinik126 Std.
34.Querschnittsfach Lebensmittel126 Std.
35.Übungen in Landwirtschaft, Tierzucht
und Tierhaltung
70 Std.
36.Praktische Ausbildung in einer
tierärztlichen Praxis oder
tierärztlichen Klinik
850 Std.
37.Praktische Ausbildung in der
Hygienekontrolle und in der
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
175 Std.
38.Praktische Ausbildung in der
amtlichen Lebensmittelüberwachung
und in der Kontrolle des Verkehrs
mit Lebensmitteln
75 Std.
39.Wahlpflichtveranstaltungen, an
denen der Studierende zusätzlich
teilzunehmen hat
308 Std.
  5.020 Std.

*)
Die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen und eine etwaige Zusammenfassung verschiedener Fachgebiete zu gemeinsamen Lehrveranstaltungen werden durch diese Anlage nicht berührt.



 

Zitierungen von Anlage 1 TAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a TAppO Erprobungsklausel
... die Universitäten vorbehaltlich des Absatzes 2 Abweichungen der Stundenzahl von den in Anlage 1 aufgeführten Fächern um bis zu 10 vom Hundert von der Gesamtstundenzahl vorsehen.  ... sind Fächer mit einer Stundenzahl von 42 und weniger sowie die in Anlage 1 Nr. 35 bis 38 aufgeführten Fächer ausgenommen. (3) Die Abweichungen nach ...