Änderungen an Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 27.01.2022Synopse gesamt oder einzeln für
§ 3, § 5, § 7
Artikel 5 Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3048)
 31.12.2018
Synopse
gesamt
§ 3Artikel 5 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034)
§ 4Artikel 6 Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966)
 29.07.2017§ 1Artikel 5 Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757)
 31.12.2006 (26.01.2007)EingangsformelBekanntmachung der Neufassung Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
vom 19. Januar 2007 (BGBl. I S. 48)
 31.12.2006Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, § 3, § 5, § 6, § 6a, § 7
Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3462)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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