Anlage 9a (zu § 22 Abs. 2, §§ 23a, 26 und 27 Abs. 4) Einfuhr von Gegenständen nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
Art, Verwendungszweck | Rechtsgrundlage zur Auflistung von Drittländern |
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1. Heu, Stroh | Artikel 19 der Richtlinie 97/78/EG in der jeweils geltenden Fassung |
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interne Verweise§ 22 BmTierSSchV Genehmigungsfreie Einfuhr (vom 01.01.2015) ... Rahmen oder unter Beachtung dieser Beschränkung zulässig. (2) Die in Anlage 9a Spalte 1 genannten Gegenstände dürfen aus Drittländern oder bestimmten Teilen von ...
§ 27 BmTierSSchV Einfuhruntersuchung (vom 01.01.2015) ... (4) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Einfuhr von Gegenständen nach Anlage 9a mit der Maßgabe entsprechend, dass lediglich eine Dokumentenprüfung und eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
V. v. 27.03.2006 BGBl. I S. 579
Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Artikel 5 LMHuaÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ... b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die in Anlage 9a Spalte 1 genannten Gegenstände dürfen aus Drittländern oder bestimmten Teilen von ... Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat." 13. In Anlage 3, 9 und 9a wird jeweils in der Überschrift das Wort „gemeinschaftsrechtlich" durch das Wort ...
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