(2) Das Bundesarchiv und das Geheime Staatsarchiv - Preußischer Kulturbesitz benennen für ihren Bereich die Beamtinnen und Beamten, die am Auswahlverfahren teilnehmen.
(3) Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es wird beim Bundesarchiv und beim Geheimen Staatsarchiv - Preußischer Kulturbesitz von einer unabhängigen Auswahlkommission durchgeführt. Die Richtlinien für das Auswahlverfahren erlassen die obersten Dienstbehörden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.