Teil 1 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 703-5 Kartellrecht
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Teil 1 Wettbewerbsbeschränkungen
Kapitel 1 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
§ 2 Freigestellte Vereinbarungen
§ 3 Mittelstandskartelle
§§ 4 bis 17 (weggefallen)
Kapitel 2 Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
§ 18 Marktbeherrschung
§ 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
§ 19a Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb
§ 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
§ 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
Kapitel 3 Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
§ 23 (weggefallen)
Kapitel 4 Wettbewerbsregeln
§ 24 Begriff, Antrag auf Anerkennung
§ 25 Stellungnahme Dritter
§ 26 Anerkennung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
Kapitel 5 Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
§ 28 Landwirtschaft
§ 29 Energiewirtschaft
§ 30 Presse
§ 31 Verträge der Wasserwirtschaft
§ 31a Wasserwirtschaft, Meldepflicht
§ 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen
Kapitel 6 Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
Abschnitt 1 Befugnisse der Kartellbehörden
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 32f Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung
§ 32g Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)
Abschnitt 2 Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
§ 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
§ 33a Schadensersatzpflicht
§ 33b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde
§ 33c Schadensabwälzung
§ 33d Gesamtschuldnerische Haftung
§ 33e Kronzeuge
§ 33f Wirkungen des Vergleichs
§ 33g Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften
§ 33h Verjährung
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände
Kapitel 7 Zusammenschlusskontrolle
§ 35 Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle
§ 36 Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen
§ 37 Zusammenschluss
§ 38 Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung
§ 39 Anmelde- und Anzeigepflicht
§ 39a (aufgehoben)
§ 40 Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
§ 41 Vollzugsverbot, Entflechtung
§ 42 Ministererlaubnis
§ 43 Bekanntmachungen
§ 43a Evaluierung
Kapitel 8 Monopolkommission
§ 44 Aufgaben
§ 45 Mitglieder
§ 46 Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 47 Übermittlung statistischer Daten
Kapitel 9 Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
Abschnitt 1 Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
§ 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
§ 47b Aufgaben
§ 47c Datenverwendung
§ 47d Befugnisse
§ 47e Mitteilungspflichten
§ 47f Verordnungsermächtigung
§ 47g Festlegungsbereiche
§ 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
§ 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
§ 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
Abschnitt 2 Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
§ 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
Abschnitt 3 Evaluierung
§ 47l Evaluierung der Markttransparenzstellen


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