Auf Schaumweinlager finden sinngemäß Anwendung:
- 1.
- § 6 über die Änderung von Verhältnissen,
- 2.
- § 7 über das Erlöschen und den Fortbestand der Erlaubnis,
- 3.
- § 8 über Einstellung, Ruhen und Wiederaufnahme des Betriebes,
- 4.
- § 10 über Art der Lagerung,
- 5.
- §§ 12, 14 über Belegheftführung, Buchführung, § 13 Abs. 1 und 2 über in den Betrieb aufgenommenen Schaumwein,
- 6.
- § 15 über Untergang und Vernichtung,
- 7.
- § 16 über Bestandsaufnahme.
§ 43 SchaumwZwStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2007) ... (aufgehoben) 2. entgegen § 6 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Nr. 1, § 7 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 21 Nr. 2, § 8 Satz 1 oder 2, ... auch in Verbindung mit § 21 Nr. 1, § 7 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 21 Nr. 2, § 8 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Nr. 3, § 15 Abs. 1 ... in Verbindung mit § 21 Nr. 2, § 8 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Nr. 6, ... § 21 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Nr. 6, § 16 Abs. 1 Satz 4, § 25 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 39 Abs. 3, ... 4. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Nr. 5, § 27 Abs. 5 Satz 1 oder 3, § 28 Abs. 4 Satz 1 oder 3, § 32 Abs. 6 Satz 1, ... Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 oder Abs. 3 Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Nr. 7, § 35 Abs. 1 Satz 1 oder § 37 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 eine ...