§ 4 Amtsdauer
Die Amtsdauer der Mitglieder des Beirats beträgt vier Jahre. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist für den Rest der Amtsdauer ein Nachfolger zu berufen.
interne Verweise§ 12 KSKBeiratV Amtsdauer ... richtet sich nach ihrer Amtsdauer als Mitglieder oder Stellvertreter im Beirat. § 4 Satz 2 gilt ...
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