Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 18 - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)

Artikel 2 V. v. 03.08.1998 BGBl. I S. 2010, 2011; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Geltung ab 12.08.1998; FNA: 96-1-40 Luftverkehr
|

§ 18 Luftfahrttechnischer Betrieb



(1) Ein luftfahrttechnischer Betrieb wird genehmigt, wenn ausreichende eigene personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Nachprüfung ordnungsgemäß durchführen zu können. In jedem Fall ist das Vorhandensein einer von der Werkstättenleitung unabhängigen Prüforganisation oder eines gleichwertigen Qualitätsmanagement-Systems nachzuweisen.

(2) Die Genehmigung wird für bestimmte Arten des Luftfahrtgeräts von der nach § 2 Abs. 1 zuständigen Stelle mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten erteilt. Sie kann eingeschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Sie wird auf Antrag verlängert, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigung fortbestehen.

(3) Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht nur vorübergehend weggefallen sind, die erteilten Auflagen nicht eingehalten oder die Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

(4) Das Luftfahrt-Bundesamt gibt die Genehmigung, deren Rücknahme oder Widerruf in den Nachrichten für Luftfahrer, der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes in seiner jeweiligen Informationsschrift bekannt.

Anzeige


 

Zitierungen von § 18 LuftGerPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 LuftGerPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftGerPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LuftGerPV Zuständige Stellen
...  Instandhaltungsbetriebe nach § 13, luftfahrttechnische Betriebe nach § 18 oder Herstellungsbetriebe nach § 19 genehmigen. Der genehmigte Betrieb hat die ...
§ 10 LuftGerPV Luftsportgerät
... erforderlichen technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen verfügt. § 18 Abs. 2 bis 4 und § 19 Abs. 5 gelten ...
§ 14 LuftGerPV Nachprüfungen
... Instandhaltungsmaßnahmen und Verfahren in einem luftfahrttechnischen Betrieb nach § 18 oder von den vom Luftfahrt-Bundesamt für bestimmte Nachprüfungen anerkannten ... Prüfungen von diesem unverzüglich bescheinigen zu lassen. Die §§ 15 bis 20 finden keine Anwendung. (5) Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts ... an den Prüfanweisungen unverzüglich dem Hersteller zu melden. Die §§ 15 und 18 bis 20 finden keine ...
§ 19 LuftGerPV Durchführung und Überwachung der Nachprüfungen
... technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen nachgewiesen sind; § 18 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. (4) Der Beauftragte nach § 31c des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... eines Instandhaltungsbetriebes oder luftfahrttech- nischen Betriebes (§§ 13, 18 LuftGerPV, Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (1. DV LuftGerPV)
V. v. 26.07.1999 (BAnz. 1999 Nr. 143 S. 12949); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 05.11.2020 BAnz AT 18.11.2020 V1
§ 2 1. DV LuftGerPV Umfang und Inhalt der Genehmigung
... Für nach § 13 LuftGerPV genehmigte Betriebe sind § 18 Abs. 2 bis 4 sowie § 19 Abs. 5 LuftGerPV anzuwenden. (2) Die Instandhaltung, Änderung und ...
§ 5 1. DV LuftGerPV Lizenziertes technisches Personal
... die Übergangsbestimmungen zu JAR-66.3 (deutsch) angewendet werden. (2) Bei nach § 18 LuftGerPV genehmigten Betrieben sind die technischen Prüfungen durch Prüfer von ...
§ 6 1. DV LuftGerPV Selbständig anerkannte Prüfer von Luftfahrtgerät
... nachgewiesen werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 14 bis 20 LuftGerPV ...
§ 9 1. DV LuftGerPV Instandhaltungsbetriebshandbuch
... § 13 LuftGerPV genehmigte Betriebe gelten JAR-145.65 und 145.70. (2) Für nach § 18 LuftGerPV genehmigte Betriebe muß das Instandhaltungsbetriebshandbuch unter Berücksichtigung der ...