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Anlage 3 - Pflanzenschutzgeräteverordnung (PflSchGerätV)

neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Geltung ab 01.08.1987; FNA: 7823-5-2 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 3 (zu § 7 Abs. 2 Satz 2) Zu prüfende Teile


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

1.
Antrieb,

2.
Pumpe,

3.
Rührwerk,

4.
Spritzflüssigkeitsbehälter,

5.
Armaturen,

6.
Leitungssystem,

7.
Filterung,

8.
Spritz- oder Sprühgestänge,

9.
Düsen,

10.
Gebläse (Pflanzenschutzgeräte für Raumkulturen).



 

Zitierungen von Anlage 3 PflSchGerätV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PflSchGerätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchGerätV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 PflSchGerätV Prüfung
... Nr. 1 bis 3, 6, 7 und 10 bis 15 zu erstrecken. Die zu prüfenden Teile ergeben sich aus Anlage 3. (3) Erstmals in Gebrauch genommene Pflanzenschutzgeräte für ... Unterlagen glaubhaft zu machen. Diese Prüfung beschränkt sich darauf, ob die in Anlage 3 Nr. 2, 6 und 9 aufgeführten Teile des Pflanzenschutzgerätes den sie betreffenden ...